Die Schülerin wollte aus religiösen Gründen nicht mit ins
Schwimmbad, jetzt entschied Hessens Verwaltungsgerichtshof: Auch Musliminnen
müssen zum gemischtgeschlechtlichen Schulschwimmen. Integration sei wichtiger
als Glaubensfreiheit, begründeten die Richter - zumindest bis zur Pubertät.
Hisbollah-Chef ruft zum Sturz der Regierung im Libanon auf
vor 22 Minuten
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen