Urteil zum Schulsport: Muslimin muss mit Jungs schwimmen

Schülerin in Ganzkörperschwimmanzug: Ein "Plastiksack", der "hässlich" macht? 
Die Schülerin wollte aus religiösen Gründen nicht mit ins Schwimmbad, jetzt entschied Hessens Verwaltungsgerichtshof: Auch Musliminnen müssen zum gemischtgeschlechtlichen Schulschwimmen. Integration sei wichtiger als Glaubensfreiheit, begründeten die Richter - zumindest bis zur Pubertät.



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