Die Schülerin wollte aus religiösen Gründen nicht mit ins
Schwimmbad, jetzt entschied Hessens Verwaltungsgerichtshof: Auch Musliminnen
müssen zum gemischtgeschlechtlichen Schulschwimmen. Integration sei wichtiger
als Glaubensfreiheit, begründeten die Richter - zumindest bis zur Pubertät.
Zum Tod von Mario Adorf: Der Schuft, den wir liebten
vor 14 Stunden
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